Rechtsberatung


Ich bin seit über 40 Jahren in der Immobilienbranche tätig. Folglich konzentriere ich mich auf dieses Fachgebiet, sei es bei der Beratung, vornehmlich von Immobilienmaklern, bei meiner Dozententätigkeit, in den Webinaren und Online-Schulungen.

In meiner Eigenschaft als Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) sind mir Rechtdienstleistungen im Zusammenhang mit anderen Tätigkeiten erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- und Tätigkeitsfeld gehören, was bei mir der Fall ist. Wer eine Rechtsdienstleistung erbringt, muss nach § 7 Abs. 2 des Rechtdienstleistungsgesetzes (RDG) u.a. "sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, [...] durch eine Person, mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt."

Durch die Kooperation mir Prof. Dr. Ralf Stark, Breite Straße 147 - 151 in 50667 Köln (www.drstark.de) wird diese Voraussetzung erfüllt.



Georg Ortner ergänzt die Leistung einer IMA - Immobilienmakler-Akademie (www.immobilien-makler-akademie.com) um dieses Format. Hier können Sie teilnehmen: https://immobilien-makler-akademie.com/de/product/1257