iMMOBILIENBERATUNG


Von meinem Fachwissen profitieren Immobilieneigentümer

und die, die es werden wollen




Die allermeisten Menschen haben nur selten mit dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie zu tun.

Mangels eigener Kenntnisse müssen sie sich auf Berater, wie beispielsweise Immobilienmakler, Bausparberater, Finanzdienstleister oder Banken verlassen. Gerade bei Banken wird oft übersehen, dass sie einem keineswegs nur in Gestalt des neutralen und vertrauenswürdigen Bankberaters begegnen, sondern sie auch im eigenen Interesse handeln.


Übersehen Sie daher nicht: Alle hier genannten verdienen nur dann Geld, wenn sie erfolgreich sind. Deshalb haben sie ein starkes Interesse daran, dass das Geschäft mit Ihnen zustandekommt!

 

Doch dabei geht es um Geld,

um viel Geld,

meist um Ihr ganzes Erspartes!


Gerade deshalb ist es mehr als sinnvoll, einen von allen Beteiligten unabhängigen Berater hinzuziehen, der ohne eigenes Interesse ausschließlich Ihre vertritt - unabhängig davon, ob für die anderen Beteiligten das Geschäft zustandekommt oder nicht.


Kapitalanleger oder Investor?

Ist das nicht das Selbe? Keineswegs! Erwartet der Kapitalanleger eine etwas bessere Rendite als bei den üblichen Sparformen, erwartet ein Investor entweder einen positiven Cashflow oder er hat die Erwartung, die Immobilie zu optimieren und durch den Verkauf einen Gewinn zu generieren. Beide Vorgehensweisen unterscheiden sich eklatant. Wie, das erfahren Sie im Gespräch mit mir.


Viele sind überfordert,

wenn es um Begriffe geht wie Notaranderkonto, Grundbuch, Hypothek, Grundschuld, Grunddienstbarkeiten, Lastenfreiheit, Gewährleistung, Nießbrauch, Vorkaufsrecht, Auflassung, Auflassungsvormerkung, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Hausgeld, Instandhaltungsrücklage, Sonderumlage, Hausgeldabrechnung, Haftung des neuen Eigentümers bei Eintritt in die Eigentümergemeinschaft  oder um die Inhalte des Kaufvertrages.

Link zum Immobilien-Glossar

Sie sollten nichts unterschreiben, was Sie nicht wirklich verstanden haben! Sie irren, wenn Sie glauben, der Notar würde Ihnen schon alles erklären. Der ein oder andere hatte nach dem Notartermin das unangenehme Gefühl, dass alles sehr schnell ging und man sich zuweilen schutzlos oder gar überfahren fühlte. Doch dann ist es zu spät - der Vertrag ist unrevidierbar unterschrieben.



Die unterschätzten Risiken der Immobilienfinanzierung

In Zeiten mit sehr niedrigen Zinsen werden die in der Immobilienfinanzierung liegenden Risiken zumeist unterschätzt. Die negativen Folgen einer falsch strukturierten Finanzierung, einer schlecht gewählten Zinsfestschreibungsdauer, einer falsch gewählten Tilgungsart oder Tilgungshöhe zeigen sich oft erst Jahre später. Zudem fehlt es häufig an einer realistischen Berechnung der monatlichen Belastungshöhe und der entstehenden Betriebskosten. Über all das sollten Sie sich vor Abschluss der Kaufvertrages und dem Eingehen einer zuweilen lebenslangen Verpflichtung gut informieren. 



Lassen Sie uns über Ihr Geld reden!

Den Umfang meiner Dienstleistung bestimmen Sie, sei es die Prüfung der Kaufunterlagen, des Makler- oder Notarvertrages, die Besichtigung der Immobilie, die Prüfung der Wertermittlung, die Begleitung und Unterstützung bei Gesprächen mit dem Makler, dem Finanzierer, dem Hausverwalter, dem Notar, die Überprüfung der Hausgeldabrechnungen oder der Beschlussprotokolle des Verwalters u.v.m.!

 

Vereinbaren Sie hier einen Telefontermin mit mir:
https://calendly.com/immobilienfachverlag/telefonbesprechung



Mein Honorar

bemisst sich ausschließlich am nachgewiesenen und erforderlichen Zeit- und Kostenaufwand. In den meisten Fällen beträgt es nur ein Bruchteil der sonst anfallenden Transaktionskosten, wie z.B. der Maklerprovision, der Grunderwerbsteuer oder der Notarkosten. Im Verhältnis zu dem, um was es geht, ist es wenig!



Provisionen

Ich lehne Provisionsangebote jeglicher Art ab.  Sollte dennoch eine Entgegennahme nicht verhindert werden können, geht die Provision 1:1 an meinen Auftraggeber. Die Bezahlung meiner Dienstleistung erfolgt einzig mit dem Honorar.


Dies qualifiziert mich für Ihre vertrauensvolle Mandatierung:

  • Ich habe seit über 30 Jahren mit Immobilien zu tun, habe mehrere gekauft und verkauft, bin Eigentümer von Immobilien und Vermieter,
  • mit meinen Unternehmen in Schwetzingen und Dresden habe ich ca. 10.000 Wohnungen verwaltet und dürfte schon mit allem konfrontiert worden sein, was mit und um Immobilien geschieht,
  • heute bin ich Präsident des BVFI, der mit seinen über 10.000 Mitgliedern eines des größten immobilienwirtschaftlichen Verbände ist.

Ausgebildet wurde ich als

  • Immobilienfachwirt (IHK)
  • Immobilienwirt (Dipl. DIA)
  • Wirtschaftsjurist (Dipl. FH) mit den Studienschwerpunkten bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank-, Versicherungs- und Immobilienrecht (Mietrecht, Maklerrecht, Wohnungseigentumsrecht)

Meine Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Beratung nach Maßgabe des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung kooperiere ich mit der Anwaltskanzlei von Herrn Prof. Dr. Ralf Stark, Fachanwalt für Immobilienrecht in Köln. In Steuerangelegenheiten unterstützt mich eine renommierte Steuerberatungsgesellschaft.

 

Im ersten kostenlosen Telefonat klären Sie und ich ab, ob Sie mir ein Mandat erteilen oder ich es annehme. Meist wissen wir das schon nach 15 Minuten. 




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